Deutschland, die Schweiz und Österreich wollen ihre Zusammenarbeit im Bereich der Filmwirtschaft verstärken. Mit dem Abschluss eines trilateralen Filmabkommens streben die drei Staaten eine engere Zusammenarbeit an. Die rechtlichen Grundlagen zur Förderung von Gemeinschaftsproduktionen in der Filmwirtschaft sollen verbessert, die Regeln über die Anerkennung von gemeinschaftlichen Filmprojekten als Gemeinschaftsproduktionen vereinfacht werden. Die Anerkennung bewirkt die Gleichstellung der Gemeinschaftsproduktion mit inländischen Filmen. Damit wird auch die Verbreitung von Filmen gefördert, die in diesen drei Staaten produziert werden.
Nationale Behörden neben gemischter KommissionEntlang konkreter Kriterien, die im Abkommen aufgelistet sind, sollen künftig nationale Behörden beurteilen, welche Projekte als Gemeinschaftsproduktion zu definieren sind. In Österreich wird das Bundesministerium für Wirtschaft, Kultur und Jugend über die Anerkennung entscheiden. Damit ein gemeinschaftliches Filmprojekt als Gemeinschaftsproduktion anerkannt werden kann, hat jeder der drei Vertragsstaaten einen Beitrag zur Produktion des jeweiligen Filmprojektes zu leisten. Dieser kann sich aus künstlerischen, technischen und/oder finanziellen Leistungen zusammensetzen. Eine gemischte Kommission soll sowohl die Ausgewogenheit der Beiträge, als auch die Einhaltung des Abkommens generell überprüfen. Sie soll sich unter anderem aus Regierungsvertretern der drei Vertragsstaaten zusammensetzen.
Rechte am FilmJeder Gemeinschaftsproduzent wird "Miteigentümer" des Originalnegatives und hat Anspruch auf Kopierausgangsmaterialien in eigener Sprache, wie
Internegativ und Tonnegativ. Die Herstellung von Internegativen in anderer Sprache bedarf des Einvernehmens aller Gemeinschaftsproduzenten. Vor Endfassung des jeweiligen Filmes wird eine Original- oder Synchronfassung in einer der Landessprachen erstellt, welche erforderlichenfalls deutsch zu untertiteln ist.
Trilaterales Abkommen ersetzt bilaterale AbkommenNeben nationalen Filmförderungsgesetzen, braucht Österreich internationale Abkommen zur Absicherung der internationalen Zusammenarbeit und des kulturellen Austausches. Verbunden durch ein einheitliches Sprachgebiet, haben Deutschland, die Schweiz und Österreich großes Interesse an einem trilateralen Abkommen gezeigt und einen Abkommenstext vereinbart. Tritt das Abkommen in Kraft, werden einzelne bilaterale Abkommen, die zwischen diesen Staaten im Bereich der Filmwirtschaft bereits abgeschlossen wurden, durch das neue Abkommen ersetzt.
Der
Ministerialentwurf wurde am 7. Jänner 2010 zur Begutachtung ins Parlament geschickt. Die Begutachtungsfrist endet am 4. März 2010. Das Abkommen hat Gesetzes ändernden Charakter und bedarf daher gemäß Art 50 Abs 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Die Bestimmungen des Abkommens fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.