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ÖKOSTROMVERORDNUNG 2010

Mehr Power für Windkraft


Die neue Ökostromverordnung legt die Einspeistarife für Ökostrom fest. Insbesondere Betreiber von Windkraftanlagen bekommen durch die Erhöhung ihrer Tarife mehr Geld. Kritisiert werden die Förderungen von Photovoltaik und Biomasse.

Die Erwartungen an den Einsatz erneuerbarer Energien liegen hoch. So soll eine ökologische Energieversorgung die Umwelt schonen, Unabhängigkeit von Erdöl- und Gasimporten schaffen und nicht zu vergessen dem Land durch die Kreierung neuer Jobs, den sogenannten Green Jobs, aus der Wirtschaftskrise helfen. Die neue Ökostromverordnung, die diese Woche vom Wirtschafts- Umwelt- und Sozialministerium beschlossen wurde, setzt die Einspeistarife für Ökostrom fest und hat zumindest das Ziel den Ausbau von Ökostrom zu fördern. Die Einspeistarife werden den Betreibern von Ökostromanlagen von der Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) vergütet. Inkraft tritt die Verordnung rückwirkend per 20.Oktober 2009.

Stromautarkes Burgenland?

Ein besonderer Anstieg ist bei dem Einspeistarif für Strom aus Windenergie von 7,53 Cent/kWh im Vorjahr auf  9,7 Cent/kWh zu verzeichnen. Mit der Verordnung sei der Bund seiner Verantwortung spät aber doch nachgekommen, kommentierte der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessel (SPÖ) die Verordnung (APA). Für das Burgenland ist der Bau von neuen Windrädern besonders interessant, nimmt es schon jetzt mit einer Stromproduktion, die zu 60% aus erneuerbarer Energie gewonnen wird, eine Vorreiterrolle ein. Bis zum Jahr 2013 strebt das Burgenland eine vollkommene Stromautarkie an. Davon sollen 80-90% aus den Leistungen der Windkraftanlagen kommen, der Rest aus Biomasse.

Kritik an Biogas und Photovoltaik Tarifen

Kritisiert wurde hingegen der Einspeistarif für Biogasanlagen. Dieser sei überteuert und würde die Landwirtschaft - auf Kosten eines innovativen Ausbaus von Ökostromtechnologien - versteckt fördern, so der Tenor von der WKO und der burgenländischen SPÖ. Die Tarife schwanken je nach Anlagengröße zwischen 13 und 18.5 Cent/kWh. Für diese Tarife dürfen nur rein landwirtschaftliche Substrat-Einsatzstoffe verwendet werden, dabei Gülle mit einem Masseanteil von mindestens 30%. Was zu viel in die Förderung von Biogasanlagen gesteckt wird, sei hingegen bei der Förderung von Photovoltaikanlagen zu wenig. Der niedrige Einspeistarif bei diesen Anlagen, wird die wichtige Gewinnung von Solarenergie zu einem Stillstand bringen, so die Sorge der WKO. Bei gebäudeintegrierten Projekten mit einer Leistung zwischen 5-20 kWh belaufen sich die Tarife auf 38 Cent/kWh, bei größeren Anlagen auf 33 Cent/kWh.




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