In dem
Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2011 wird betont, dass der neue Prüfauftrag die größte Kompetenzerweiterung und Reform seit Beginn des Bestehens der Volksanwaltschaft darstellt. Dieser bezieht sich auf alle Einrichtungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen besonders stark Gefahr laufen, Misshandlung, unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehenden Maßnahmen wehrlos ausgesetzt zu sein. Dazu gehören etwa Justizanstalten, Kasernen, Dienststellen der Sicherheitsexekutive, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. In Zukunft werden etwa 4.000 öffentliche und private Einrichtungen von der Volksanwaltschaft kontrolliert.
Zunahme der Beschwerdefälle
Im Jahr 2011 wandten sich 16.239 Menschen mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft. Dies bedeutete ein neuerliches Plus gegenüber dem Vorjahr– in absoluten Zahlen waren es 974 zusätzliche Anbringen. Die Zahl der Fälle, in denen sich jemand von einer Behörde auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene schlecht behandelt oder unzureichend informiert fühlte, nahm im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Im Berichtsjahr 2011 waren es insgesamt nicht weniger als 12.331 Beschwerdefälle, was einem signifikanten Zuwachs von 10 % gegenüber dem Jahr zuvor gleichkommt.
Prüfverfahren im Bereich der Bundesverwaltung
Nach wie vor ist es der Sozialbereich, in dem die meisten Beschwerden und Prüfverfahren anfallen, mit insgesamt 28,3 % aller eingeleiteten Prüfverfahren. Hier ging es um Mängel bei der Pflegegeldeinstufung, Probleme mit der Pensionszuerkennung, dem Kranken-, Kinderbetreuungs- oder Arbeitslosengeld, die viele Menschen existenziell betreffen und wo eine rasche Klärung erforderlich ist.
Immer mehr Beschwerden sind im Bereich der Sachwalterschaft zu verzeichnen. Allerdings kommt der Volksanwaltschaft keinerlei Zuständigkeit in der Kontrolle richterlicher Entscheidungen zu. Es bleibe ihr nur übrig, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine neue Anregung bzw. Antragstellung einer gerichtlichen Prüfung erfolgen kann.
Im Bereich Sicherheit gab es einen massiven Anstieg der Beschwerden um 67%. Das ist auf zahlreiche fremden- und asylrechtliche Beschwerden zurückzuführen.
Bürgernahe Kommunikation
Die unkomplizierte Kontaktaufnahme mit der Volksanwaltschaft wird geschätzt. Sehr gut angenommen werden stets die Sprechtage der Mitglieder der Volksanwaltschaft in allen Bundesländern. 2011 fanden 276 solcher Sprechtage statt, bei denen mehr als 1.800 Gespräche geführt wurden. 7.933 Personen kontaktierten den Auskunftsdienst der Volksanwaltschaft persönlich oder telefonisch. 15.911 Menschen schrieben an die Volksanwaltschaft.
Schutz und Förderung der Menschenrechte
Der Bericht enthält ein ausführliches Kapitel, in dem der Einsatz der Volksanwaltschaft für Schutz und Förderung der Menschenrechte dargestellt wird. So werde etwa das Recht auf Freiheit (Art. 5 EMRK) auch in Österreich immer wieder verletzt. Der Bericht bringt beispielsweise Details über eine unrechtmäßige Verhängung der Schubhaft. Eine Reihe von Fällen betrafen das Recht auf angemessene Verfahrensdauer (Art 6. MRK ) und damit das Rechtsstaatsprinzip.
Zahlreiche Probleme bestehen im Bereich des Rechts auf Privat- und Familienleben (Art. 8 MRK), wo es beispielsweise um die Weitergabe gesundheitsbezogener Daten durch AmtsärztInnen geht.
Im Fremden- und Asylrecht berichtet die Volksanwaltschaft über die Problematik von Verfahrensverzögerungen beim Asylgerichtshof. Auch Ende 2011 waren zahlreiche Altverfahren noch nicht abgeschlossen. Zudem sei bei den Neuverfahren der Asylgerichtshof bereits wieder deutlich in Verzug geraten.
Zahlreiche offene Anregungen an den Gesetzgeber
Immer wieder werden den Prüfberichten der Volksanwaltschaft auch Empfehlungen für legistische Maßnahmen angeschlossen.
Von den über hundert Anregungen, die im Bericht angeführt werden, und von denen manche bis auf das Jahr 1984 zurückgehen, sind einige wenige teilweise umgesetzt. In vielen anderen Fällen haben die zuständigen Ministerien erklärt, dass sie keinen Handlungsbedarf sehen, oder dazu eine negative Stellungnahme abgegeben.