Im jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission wird auf fortwährende erhebliche Mängel hingewiesen. Großer Handlungsbedarf besteht bei Grund- und Menschenrechten.
Als die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Jahr 2005 aufgenommen wurden, war allen Beteiligten klar, dass es sich hierbei um eine sehr große Herausforderung handelt. Denn die Türkei brachte, gemessen am europäischen Standard, erhebliche Defizite im Bereich Grund- und Menschenrechte, Gleichstellung von Mann und Frau, Strafrechtssystem, Stabilität der Demokratie und Infrastruktur mit sich. Unter der Bedingung umfassende Reformen durchzuführen und dem längerfristigen Ziel zur Aufnahme in die Gemeinschaft hat sich die EU jedoch zu Verhandlungen bereit erklärt.
Drei Jahre später verdeutlicht der Fortschrittsbericht der Kommission den Ernst der Lage: Größter Grund zur Sorge war und ist die Menschenrechtslage. Ehrenmorde, Zwangsverheiratungen, häusliche Gewalt, Diskriminierung von Frauen und Minderheiten (v.a. Kurden) beim Berufs- und Bildungszugang sind laut Bericht immer noch an der Tagesordnung. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung wird noch immer durch Strafen oder Zensur von Websites beschränkt. Ungewollte Versammlungen werden durch unverhältnismäßigen Einsatz von Staatsgewalt verhindert, so das Fazit des Berichts.
Reformen seien zumindest theoretisch erfolgt, die praktische Umsetzung steht noch aus. Dennoch hält die Kommission in ihrer Erweiterungsstrategie an einem Beitritt fest, da das Land ein wichtiger Faktor in Sachen Energiesicherung, Landwirtschaft und Friedenssicherung im Kaukasus ist.