Der französische Energie-Riese
EDF (Electricité de France) geriet wegen seiner marktbeherrschenden Stellung in den Fokus der Kommission. Diese leitete gegen den Konzern ein förmliches Prüfverfahren gemäß den Vorschriften des europäischen Kartellrechts (Art 11/6
VO 1/2003 sowie Art 2/1 VO
773/04) ein. Der Stromerzeuger reagierte mit einem Angebot an die Kommissare: EDF verpflichtet sich zu einer Reihe von Zurückhaltungsmaßnahmen, um das Funktionieren des Marktes zu gewähren. Nun ersucht die Kommission französische Marktteilnehmer um Stellungnahmen zu dem Angebot von EDF.
Französischer Markt dominiertEDF, dessen Hauptaktionär mit etwa 85 Prozent der französische Fiskus ist, hielt bis zur Strommarktliberalisierung im Jahr 1999 die Monopolstellung auf dem Strommarkt in Frankreich. Mit europaweiten Beteiligungen zählt die EDF-Gruppe zu einem der größten Energiekonzerene Europas. 2007 begann die Kommission ihre Untersuchungen, weil sie EDF des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung im Sinne von
Art 82 EGV verdächtigte. In der Folge wurden dem Konzern Ende 2008 Beschwerdepunkte übermittelt (Aussendung
fr/
en). Das Unternehmen sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, durch umfassende Verträge mit Großkunden den Markt abzuschotten und den Weiterverkauf von Strom einzuschränken. EDF bot daraufhin eine Reihe von Verpflichtungen an, die sie übernehmen will.
Verpflichtung zur ZurückhaltungZentraler Punkt war dabei die Garantie, dass Mitbewerber jedes Jahr um zumindest 65 Prozent der Strommenge, die EDF an Großkunden liefern, konkurrieren können. Dabei ist eine Anpassung dieses Satzes an einen sinkenden Marktanteil von EDF geplant. Darüber hinaus verpflichtet sich EDF, Verträge mit Großkunden auf höchstens fünf Jahre zu befristen. Weiters solle künftig die Wahl eines Vertrages ermöglicht werden, bei dem auch Strom von konkurrierenden Anbietern bezogen werden kann. Diese Option soll auch für bestehende Kunden eingeräumt werden. EDF würde die Verpflichtungen zunächst für zehn Jahre übernehmen. Fiele in dieser Zeit ihr Marktanteil unter 40 Prozent, würden die Verpflichtungen entfallen.
Nach Ansicht der Kommission wären die Maßnahmen potentiell geeignet, den offenen Markt zu gewährleisten. Nun
ruft die Kommission Mitbewerber am französischen Markt zur Stellungnahme auf. Sollten die Rückmeldungen positiv ausfallen, kann die Kommission gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG)
1/2003 die von EDF angebotenen Verpflichtungen für bindend erklären.
In Österreich ist EDF unter anderem zu 20 Prozent an der steirischen
ESTAG beteiligt.