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ARBEITNEHMERSCHUTZ

Neue Richtlinie zum Arbeitnehmerschutz im Gesundheitswesen


Eine neue Richtlinie der Europäischen Union soll für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten im Gesundheitswesen sorgen. Vor allem der Schutz vor Verletzungen und Infektionen durch medizinische Geräte steht dabei im Vordergrund.

Die Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union verabschiedeten eine neue Richtlinie zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Ziel ist es, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Im Krankenhaus- und Gesundheitswesen sind Verletzungen und Infektionen, die von scharfen und spitzen Gegenständen, wie zum Beispiel Nadeln, verursacht werden, besonders häufig. Daher war von den Sozialpartnern eine Rahmenvereinbarung ausgearbeitet worden, welcher nun Rechtskraft verliehen werden soll.

Hohes Gefährdungspotential

Rund 3,5 Millionen Europäer sind im Gesundheitswesen beschäftigt und damit einem höheren Risiko ausgesetzt an einer lebensbedrohlichen Infektion zu erkranken. Studien zeigen, dass es zu rund 1,2 Millionen Verletzungen jährlich durch scharfe und spitze Gegenstände kommt. Es handelt sich damit um eine der häufigsten Ursachen  für Arbeitsunfälle, die hohe Kosten für die Gesundheitssysteme verursacht. Die Richtlinie ist Teil des europaweiten Ziels, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer Rahmenvereinbarung, die im Vorfeld von den europäischen Sozialpartnern ausgehandelt wurde.

Die Vereinbarung wurde im Juli 2009 vom Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) und der Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM) nach fünfmonatiger Verhandlungszeit unterzeichnet. Die Kommission hat Vorschläge im Bereich der Sozialpolitik den Sozialpartnern zu unterbreiten. Es kommt dann schließlich im Zuge des europäischen sozialen Dialogs zum Abschluss von Vereinbarungen. Für die Erarbeitung der Richtlinie war weiters auf Gemeinschaftsebene ein Fachseminar mit Forschern und Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber  aus dem Gesundheitssektor veranstaltet worden. Dabei wurden Fallstudien und Statistiken diskutiert und sämtliche Verletzungsrisiken erörtert.

Arbeitnehmerschutz

Die Ziele der Richtlinie sind eine so sicher wie mögliche Arbeitsumgebung zu schaffen. Erreicht werden soll dies durch Risikobewertung, Schulungen, Informationsvermittlung, Sensibilisierung und Überwachung. László Andor, der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration ist in einer Aussendung überzeugt: Diese neue Richtlinie wird die Beschäftigten und ihre Familien besser schützen und gleichzeitig die Belastung der europäischen Gesundheitsdienste durch Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen verringern.




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