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Deutschland: Diskussion über Präimplantationsdiagnostik


Der deutsche Bundestag befasste sich vor Ostern mit der Frage der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Deutscher Ethikrat befürwortet die Zulassung mit knapper Mehrheit.

Drei inhaltlich sehr unterschiedliche Gesetzesentwürfe liegen dem deutschen Bundestag zur Frage der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) vor. Da auch innerhalb der einzelnen Parteien die Meinungen weit auseinander lagen, wurde dabei zu einem großen Teil fraktionsübergreifend zusammengearbeitet. Die meisten Unterschriften (215) bekam der Entwurf von Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU) zu einem Gesetz, das die PID eingeschränkt erlaubt. Der von einem CSU-Politiker und einer Vertreterin der Grünen eingebrachte Vorschlag zum strikten Verbot der PID, kam auf 192 Unterschriften. Nur wenige Abgeordnete (36) sprachen sich schließlich für den Mittelweg aus, den ein SPD- sowie ein Abgeordneter der Grünen vorlegten. Mit diesem wäre die PID grundsätzlich verboten, in Ausnahmefällen jedoch nicht rechtswidrig.

Kinderwunsch oder Designerbaby?

Die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht es, bei künstlich befruchteten Embryonen, noch vor der Einpflanzung des Embryos in die Gebärmutter seine Veranlagung für bestimmte genetisch bedingte Krankheiten festzustellen. Die Befürworter der PID  argumentieren, dass durch die PID jenen Paaren, die aufgrund ihrer genetischen Veranlagung besonders schwere Erkrankungen weitergeben könnten, ein lang gehegter Wunsch nach einem gesunden Kind erfüllt werden könnte. Bereits vor Einleitung der Schwangerschaft könnten demnach Fehl- oder Totgeburten abgewendet werden und die begleitenden psychischen Belastungen den betroffenen Eltern erspart bleiben. Die Gegner wiederum kritisieren, dass durch die Präimplantationsdiagnostik der Druck auf die Eltern wachse, ein gesundes Kind haben zu müssen. Die PID sei zudem eine Art Eugenik, da durch die Selektion der Embryonen zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterschieden werde. 

Kein Konsens im Deutschen Ethikrat

In einer
Stellungnahme sprach sich der Deutsche Ethikrat mit knapper Mehrheit für eine begrenzte Erlaubnis der PID aus. Jene Mitglieder, die sich für ein Verbot aussprachen, brachten vor, dass ein Kinderwunsch den Eltern nicht das Recht zur Auswahl unter mehreren erzeugten Embryonen gebe.

Dass sich der deutsche Gesetzgeber überhaupt mit Problematik um die PID beschäftigt, hängt mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli 2010 zusammen. Dabei entschied das Höchstgericht, dass die Präimplantationsdiagnostik nach dem seit 1991 in Deutschland geltenden Embryonenschutzgesetz nicht zu beurteilen und somit nicht verboten sei.




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