Die Europäische Bürgerinitiative bietet ab 1. April 2012 den EU-Bürgern die Möglichkeit, unmittelbar an der Entwicklung ihrer Rechtsvorschriften mitzuwirken. Mindestens eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten können die Kommission zur Vorlage eines Vorschlags auffordern.
Mit dem Vertrag von Lissabon gibt die Europäische Union ihren Bürgern die Möglichkeit, sich über eine Europäische Bürgerinitiative unmittelbar an der Entwicklung von Strategien der EU zu beteiligen. In Artikel 11 Abs. 4 des Vertrags über die Europäische Union wird das Recht auf die Einleitung einer Bürgerinitiative geregelt:
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen. Gemäß dem EU-Vertrag verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Kommission eine
Verordnung, in der Vorschriften und Verfahren für die Bürgerinitiative geregelt werden. Die Europäische Bürgerinitiative ermöglicht nun, dass mindestens eine Million Staatsangehörige aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission zur Vorlage eines Vorschlags in einem in ihre Zuständigkeit fallenden Bereich auffordern kann.
Organisation einer BürgerinitiativeUm eine solche Initiative ins Leben zu rufen, muss ein Bürgerausschuss, bestehend aus mindestens sieben EU-Staatsangehörigen, die in mindestens sieben unterschiedlichen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, gebildet werden. Die Mitglieder des Ausschusses müssen EU-Bürger sein und zusätzlich das Wahlrecht bei Europäischen Parlamentswahlen besitzen. Der Bürgerausschuss hat die Initiative zu registrieren und hat danach ein Jahr Zeit, die erforderliche Anzahl von Unterschriften zu sammeln. Die Sammlung von Unterschriften muss von den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten bescheinigt werden. Die Kommission hat ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, um die Initiative zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Mehr Demokratie auf EU-EbeneNach der Absicht des Unionsgesetzgebers soll das neue Instrument EU-Bürgern unmittelbares Gehör in Brüssel verschaffen und zusätzlich einen grenzüberschreitenden Dialog über EU-Fragen anregen. Die Bürgerinitiative soll weiters das demokratische Fundament der EU stärken und Europa seinen Bürgern näherbringen. Gemäß der
Verordnung wird es erst ab dem 1. April 2012 möglich sein, eine Europäische Bürgerinitiative einzuleiten.