„Es wird Zeit die Opfer zu schützen, die Bomben auf Zivilisten, die Vergewaltigungen und Verbrechen zu stoppen“, kommentierte der
Ankläger den
Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar Al Bashir. Dieser wurde wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom Internationalen Strafgerichtshof ausgestellt und ist laut einer
Erklärung des IStGH der erste Haftbefehl dieses Gerichts gegen einen amtierenden Staatschef.
Anklagepunkte Al Bashir wird verdächtigt persönlich als (Mit-)Täter im Sinne des
Art 25 Abs 3a des Rom-Status für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur verantwortlich zu sein. Der Haftbefehl listet sieben Anklagepunkte auf. Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des
Art 7 des Status führt er Mord, Ausrottung, Vertreibung der Bevölkerung, Folterungen sowie Vergewaltigungen an. Darüber hinaus soll Al Bashir zwei Kriegsverbrechen gemäß
Art 8 leg.cit. veranlasst haben, namentlich gezielte militärische Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnahmen sowie Plünderungen. Mangels ausreichenden Beweismaterials lehnten die Richter den Vorwurf des Völkermordes an den ethnischen Gruppen der Fur, Masalit und Zaghawa ab. Die Richter vermuten, dass die Verbrechen während eines fünfjährigen (2003 – 2008) Gegenaufstands von der sudanesischen Regierung gegen sudanesische Rebellen begangen wurden.
Keine Immunität von Staatsoberhäuptern Das Rom-Statut ist gemäß
Art 27 Abs 1 und 2 auf alle Personen gleich anzuwenden - unabhängig von ihrer amtlichen Stellung. Die Funktion als amtierender Staatschef befreit Omar Al Bashir weder von seiner persönlichen Verantwortlichkeit für die Verbrechen, noch verleiht es ihm Immunität gegen die Strafverfolgung durch den IStGH, erklärten die Strafrichter. Generell kann das Haager Gericht nur in Staaten aktiv werden, die das Rom-Statut ratifiziert haben. Die Richter führten aus, dass der Sudan selbst nicht Vertragsstaat des Statuts sei, Ermittlungen jedoch möglich wären, da der UN-Sicherheitsrat das Strafgericht zur Prüfung der Situation in Darfur veranlasste.
Aufforderung zur Kooperation Zur Durchführung des Haftbefehls stehen dem IStGH keine Polizeitruppen zur Verfügung. Stattdessen ist dieser bei der Verhaftung und Auslieferung von Al Bashir auf die Kooperation mit Staaten angewiesen. Die Aufforderung der Strafrichter zur Zusammenarbeit richtet sich an alle Staaten und Organisationen im Sinne der UN-Sicherheitsrats-
Resolution 1593. Selbst der Sudan sei nach der UN Resolution zur Kooperation verpflichtet, betonten die Strafrichter und wiesen darauf hin, dass wenn dieser sich nicht zur Zusammenarbeit bereit erkläre, der UN-Sicherheitsrat kontaktiert werde.
Der IStGHDer
Internationale Strafgerichtshof wurde durch das
Rom-Statut errichtet und hat seinen Sitz in Den Haag. Er ist ein ständiger, länderübergreifender und unabhängiger Strafgerichtshof. Seine Aufgabe ist es Individuen aufgrund von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vor Gericht zu stellen. Der erste Prozess vor dem IStGH fand vor ein paar Monaten gegen den kongolesischen Milizchef Lubanga statt (das Juridicum Journal
berichtete).