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UN-TRIBUNAL

Karadžić erhält Pflichtverteidiger


Der frühere bosnische Serbenführer Radovan Karadžić, angeklagt der Kriegsverbrechen, darf sich nicht mehr selbst verteidigen. Das UN-Tribunal in Den Haag beschloss die Bestellung eines Pflichtverteidigers sowie eine vorläufige Unterbrechung des Verfahrens bis zum 1. März 2010.

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) führt den Prozess gegen den einstigen Präsidenten der von Serben in Bosnien und Herzegowina ausgerufenen Serbischen Republik, Radovan Karadžić. Dieser wollte sich, mit Hilfe von Rechtsberatern, selbst verteidigen. Allerdings führte dies dazu, dass er durch Nichterscheinen den Prozess leicht boykottieren konnte. Diese Möglichkeit zur Verzögerungstaktik will das UN-Kriegsverbrechertribunal für Ex-Jugoslawien mit Sitz in Den Haag, durch die Bestellung eines Pflichtverteidigers nun unterbinden. Allerdings wird sich der Prozess durch die Bestellung eines Pflichtverteidigers verzögern, dieser wurde bis zum 1.3.2010 vertagt. Als Grund nannte der Vorsitzende Richter O-Gon Kwon aus Südkorea, dass sich der Pflichtverteidiger zunächst in die umfangreiche Anklageschrift einarbeiten müsse. Sie umfasst rund 40 Seiten, zudem ist das Beweismaterial äußerst umfangreich.

Anklageschrift umfasst elf Fälle

Karadžić muss sich in elf Fällen wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Bosnien-Kriegs von 1992-1995 verantworten. In der Anklageschrift werden Karadžićs elf Fälle vorgeworfen. Er soll gemeinsam mit anderen Tätern Völkermord an Teilen der muslimischen sowie der kroatischen Bevölkerung in Bosnien-Herzegowina angestiftet, geplant, begünstigt und sie befohlen haben. Ziel seiner Handlungen war es, bosnische Muslime und Kroaten für immer aus Gebieten zu vertreiben, die von bosnischen Serben beansprucht wurden. Als Mittel wurde auch die gezielte Vernichtung dieser Bevölkerungsgruppe in Kauf genommen. Im herausragenden Fall des gesamten Verfahrens wirft die Staatsanwaltschaft Karadžić vor, das Massaker an 8000 muslimischen Männern in Srebrenica im Juli 1995 geplant und angeordnet zu haben (BBC über die Massaker von Srebrenica).

Fünf Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden ihm zur Last gelegt. Durch die gewaltsame Verfolgung und Vertreibung von bosnischen Muslimen und Kroaten seien in zahlreichen Orten Tausende von Menschen Opfer von Diskriminierung, ungesetzlicher Haft, Zwangsarbeit, Folter, Vergewaltigung und Mord geworden. Häufig wurden dabei ihre Wohnungen sowie kulturelle und religiöse Stätten zerstört. In vier Fällen werden ihm Verletzungen des Kriegsrechts angelastet. Während der Belagerung von Sarajevo kam es zu Tötung und Verwundung Tausender Zivilisten durch Artillerie und Scharfschützen die auf seine Anordnung gehandelt haben sollen. Die Belagerung dauerte 43 Monate unter den Todesopfern waren viele Kinder. Auch die Geiselnahme von Militärbeobachtern der UN und Nato sowie 200 Soldaten der UN-Friedenstruppen in Bosnien-Herzegowina werden ihm in der Anklageschrift vorgeworfen.

Jahrelanger Prozess erwartet


Im Jahr 1993 wurde durch die Resolution 827 im UN-Sicherheitsrat die Möglichkeit zu Ad-Hoc-Strafgerichtshöfen geschaffen. Vor dieser Resolution war für jedes Ad-Hoc-Tribunal eine eigene Resolution notwendig. Im Prozess gegen Karadžić wird ein Verfahrensende für 2012 angestrebt, was wohl durch die neuerliche Verzögerung nicht erreicht werden wird. Karadžić droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe.




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