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SELBSTBESTIMMUNGSRECHT

US-Gericht erlaubt Hilfe zum Suizid


Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Montana sprach sich für die Legalität der Hilfe zum Selbstmord sterbenskranker Patienten aus. In einem Urteil betonten die Richter das Recht zur Selbstbestimmung und stellten die behandelnden Ärzte straffrei.

Es war eine knappe Entscheidung von 4 zu 3, in der sich die Richter des Supreme Courts von Montana für die Legalität der Hilfe zum Suizid aussprachen (Baxter vs Montana). Dies stehe nicht im Widerspruch zu den Gesetzen des Staates. Die Wünsche der Patienten, welche an unheilbaren Krankheiten leiden, müssen respektiert werden. Daher sind Ärzte, welche diesen Wünschen nachkommen, vor gerichtlicher Verfolgung geschützt. Die Straffreiheit gilt sowohl, wenn lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden, tödliche Medikamente verschrieben, oder die Behandlung mit lebenserhaltenden Medikamenten ausgesetzt wird. Damit stärkt das Gericht das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Die Ärzte oder Apotheker sind allerdings nicht dazu verpflichtet die Rezepte für derartige Medikamente auszustellen oder einzulösen.

Recht auf einen Tod in Würde

Mit diesem Urteil wurde die Entscheidung eines Gerichts niedriger Instanz bestätigt. Bereits im Dezember 2008 sprach die Vorinstanz (Montana First Judicial District) aus, dass sterbenskranken Patienten Beihilfe zum Suizid gegeben werden darf (“physician assisted suicide”). Der Prozess wurde von einem pensionierten LKW-Fahrer eingebracht, der an Leukämie litt und dessen Behandlung zu einer Reihe von Nebenwirkungen und weiteren Erkrankungen geführt hatte.  Es gab keine Aussicht auf Genesung, sodass sich der Mann dazu entschied, sich eine tödliche Dosis eines Medikaments verschreiben zu lassen.  Die Ärzte des Mannes und eine Organisation, welche sich für das Recht auf unterstützten Selbstmord einsetzt, unterstützten den Prozess. Es wurde argumentiert, dass die Verfassung des Bundesstaates Montana (Artikel II, Abs 4 und 10) ihr Recht auf Privatsphäre, Würde und das Recht zu sterben schütze. Während die Gegner dieser Entscheidung mit dem Grundsatz der öffentlichen Ordnung argumentierten, sprach sich schließlich das Gericht für die Möglichkeit des assistierten Selbstmords aus.

Drei Bundesstaaten dafür

Montana ist der dritte Bundesstaat, der die Beihilfe zum Suizid zulässt. Im Jahr 2006 überließ es der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten den einzelnen Staaten Regelungen über die Hilfe zur Selbsttötung zu beschließen. Im Bundesstaat Washington war Anfang des Jahres 2009 ein Gesetz in Kraft getreten, welches Patienten unter bestimmten Umständen ermöglicht, sich von einem Arzt ein tödliches Medikament verschreiben zu lassen. Die Voraussetzungen sind, dass die Patienten über 18 Jahre alt, Bürger des Bundesstaates und in Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Die Lebenserwartung der unheilbar Kranken muss unter sechs Monaten liegen, was von Ärzten zu bestätigen ist. Das Washingtoner Gesetz über einen “Tod in Würde” entspricht einem ähnlichen Gesetz (Death with Dignity Act) im Nachbarstaat Oregon, welches seit 1997 in Kraft ist und 2006 vom US Supreme Court bestätigt wurde.



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