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US SUPREME COURT

Knappe Entscheidung gegen YouTube-Prozess


Ein Bundesrichter im kalifornischen San Francisco wollte den Prozess um gleichgeschlechtliche Ehen auf YouTube der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Mit fünf zu vier Stimmen stoppte der Supreme Court dieses Projekt.

Das Verfahren um die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen in Kalifornien sollte als Versuchsprojekt des zuständigen Bundesgerichts wegen des regen öffentlichen Interesses aufgezeichnet und auf der Internet-Videoplattform 'YouTube' verfügbar gemacht werden (Juridicum Journal berichtete). Der Supreme Court stoppte das Projekt nun mit denkbar knapper Mehrheit (Urteil 09A648 Hollingsworth vs Perry).

Formale Fehler

Die konservative Mehrheit der Richter kritisierte vor allem die Vorgangsweise des Gerichts. Die Entscheidung zur Übertragung via Internet wäre "fünf vor zwölf" getroffen worden. Bestehende Regelungen wären speziell für diesen Prozess in mehreren Schritten seit Ende Dezember grundlegend geändert worden. Die Änderung der Statuten waren jeweils auf der Homepage des Gerichts verfügbar. Bestenfalls hätte die Öffentlichkeit so etwa fünf Tage gehabt, um auf die Änderung zu reagieren (period for public comment). Unter Verweis auf die Judikatur hielt das Höchstgericht fest, dass bei derartigen Änderungen der Vorschriften ein Zeitraum von mindestens dreißig Tagen zu Verfügung stehen muss, um auf eventuelle Einwände reagieren zu können. Einen dringenden Grund (immediate need) für die rasche Änderung konnte das Gericht nicht nachvollziehen.

Druck auf Zeugen?

Darüber hinaus konnten die Verteidiger des Verfassungszusatzes, durch den in Kalifornien gleichgeschlechtliche Ehen verboten wurden, die Mehrheit davon überzeugen, dass eine Übertragung Zeugenaussagen gefährdet hätte. Schon zuvor hätten jene Personen, die sich öffentlich für das Verbot aussprachen, mit Drohungen und sozialen Benachteiligungen rechnen müssen. Die geänderten Vorschriften seien deshalb auszusetzen, und bis auf weiteres wird das Verfahren weder auf YouTube noch in andere Gerichtsgebäude übertragen. Da die Entscheidung in erster Linie auf den formalen Mängeln gründet, ist sie nicht allgemein für die Aufzeichnung und Übertragung von Prozessen präjudiziell.

Gegenmeinung

Unter der Führung von Richter Stephen Breyer lieferte die liberale Minderheit eine dissenting opinion. Angesichts der Genehmigung der Maßnahmen a priori durch das zuständige Berufungsgericht sei schon nicht verständlich, warum sich das Höchstgericht überhaupt mit den Fragen lokaler Gerichtsorganisation beschäftigt. Weiters kritisierten sie, dass die Übertragung des Verfahrens bereits bei einer vorbereitenden Sitzung im September 2009 angesprochen wurde. Pressemitteilungen bezüglich der Regeländerungen seien bereits ab Mitte Dezember ausgesandt worden, weshalb ein angemessener Zeitraum für Anmerkungen gegeben worden sei. Es sei nicht anzunehmen, dass es Interessierte gibt, die nicht von der Übertragung gewusst hätten.

Keine Gefahr für den Prozess?

Darüber hinaus sei die angebliche Gefahr für die Objektivität des Verfahrens nicht ausreichend dargelegt worden. Sämtliche Zeugen seien ohnehin bereits bekannte Experten oder Aktivisten. Durch die Übertragung in andere Gerichtsgebäude, wie sie von den Gegner der Proposition 8 gefordert wurde, wären sie nicht weiterer Öffentlichkeit ausgesetzt als zuvor. Sollten bei einzelnen Zeugen tatsächlich Bedenken bestehen, hätte der Richter noch immer die Möglichkeit die Aufzeichnung zu stoppen. Insgesamt hätte die Mehrheit, so die liberalen Richter, dem Wert der Übertragung nicht genügend Rechnung getragen. Die Übertragung hätte bei einer breiten Öffentlichkeit Verständnis und Interesse für die Arbeit der Justiz wecken können.



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