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Russland ratifiziert Protokoll zur Reform des EGMR


Der EGMR ächzt unter der Beschwerdeflut der letzten Jahre. Mit dem 14. Zusatzprotokoll zur EMRK soll der Gerichtshof reformiert werden um die Arbeitsbelastung besser zu bewältigen. Nach jahrelanger Verweigerung stimmt nun auch Russland der Ratifizierung zu. Damit kann das Protokoll in Kraft treten.

Der Europäische Menschengerichtshof kämpft seit längerem mit einer Flut an Beschwerden, die seine Funktionsfähigkeit bedroht. Das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK (ZP Nr 14), das bereits 2004 verabschiedet wurde, sollte zur Arbeitsentlastung des Gerichtshofs beitragen. Jahrelang war die Reform jedoch blockiert, da für sein Inkrafttreten die Ratifizierung aller 47 Mitgliedstaaten des Europarates nötig ist und Russland sich als einziger Staat weigerte. Laut RIA Novosti gab nun auch die russische Staatsduma mit 392 von 450 Stimmen grünes Licht für die Ratifizierung. Von rund 97.000 anhängigen Verfahren im vergangenen Jahr, stammten die meisten Beschwerden an den EGMR von russischen Staatsbürgern (etwa 32.600).

Einzelrichter entscheidet über unzulässige Beschwerden

Das Protokoll werde dazu beitragen, dass der Gerichtshof mit seinen rückständigen Fällen zurande kommt und seine Rolle als Verteidiger der Menschenrechte stärkt, so Thorbjorn Jagland, Generalsekretär des Europarates in einer  Stellungnahme. Auch der Präsident des EGMR, Jean-Paul Costa, begrüßte die Entscheidung Moskaus und die damit verbundene positive Auswirkung auf ganz Europa. Auch wenn sich durch die nun möglichen Reformen nicht alle Probleme lösen lassen, werde der Gerichtshof doch effizienter arbeiten können, insbesondere durch die Möglichkeit unzulässige Beschwerden rascher zurückzuweisen.

Bisher war eine 3-Richter-Kammer damit befasst, Beschwerden, deren Zulässigkeit ganz offensichtlich nicht gegeben war, abzuweisen. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, sieht das Protokoll hierfür künftig einen Einzelrichter vor. Der Gerichtshof hat somit mehr Zeit um andere Fälle zu bearbeiten.  Die Plattform humanrights.ch spricht zudem davon, dass Beschwerden fortan auch dann als unzulässig zurückgewiesen werden können, wenn der Beschwerdeführer keinen erheblichen Nachteil erfahren hat - nicht jedoch wenn die Achtung der Menschenrechte eine materielle Prüfung verlangt oder die nationalen Gerichte den Fall nicht ordnungsgemäß geprüft haben.

3-Richter-Kammer mehr Kompetenz

Die  3-Richter-Kammer gewinnt ebenso an Kompetenz. Diese darf fortan über die Zulässigkeit von Beschwerden, bei denen sich schon eine ständige Rechtsprechung des EGMR herausgebildet hat, einstimmig entscheiden und ein Urteil fällen. Bisher durfte dies nur eine 7-köpfige Richterkammer. Russland bestand allerdings laut RIA Novosti darauf, dass in dem 3-Richter-Kammer immer auch ein russischer Richter sitzt. Weiter Entwicklungsschritte des Straßburger Menschengerichtshof werden auf der Interlaken-Konferenz in der Schweiz vom 18.-19.Februar entschieden werden.














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