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BÜRGERRECHTE

Wird die Allgemeinheit überwacht kann der Einzelne nicht klagen


In den Vereinigten Staaten hat ein Gericht zwei Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen abgelehnt. Die Kläger sahen sich in ihren Grundrechten verletzt, dem Gericht fehlte aber die individuelle Betroffenheit. Über allgemeine Missstände könne ein Gericht nämlich nicht entscheiden.

Nach dem 11. September 2001 soll es in den Vereinigten Staaten zu einer Überwachung von Telefon- und Internetkommunikation ohne richterliche Anordnung gekommen sein. Bei einer Fülle von Gerichten waren daraufhin Klagen eingereicht worden. Den aktuellen Fall (Jewel vs NSA) hatten Kunden des Telekommunikationskonzerns AT&T gegen die National Security Agency (NSA) eingebracht. Doch das Gericht ließ die Klagen nicht zu, da die individuelle Betroffenheit fehle und die Gerichte nicht über allgemeine Interessen entscheiden können. Eine Bürgerrechtsorganisation reagierte auf diese Entscheidung mit Bestürzung.

Individuelle Betroffenheit notwendig

Im Dezember 2005 begannen Pressedienste zu melden, dass die US-amerikanische Regierung der NSA angeordnet haben soll, mehrere Programme zur elektronischen Überwachung durchzuführen. Betroffen davon soll die Kommunikation über Telefon und Internet gewesen sein. Die Überwachung soll ohne richterlichen Beschluss und in Zusammenarbeit mit dem Telekommunikationsunternehmen AT&T durchgeführt worden sein. Zwei Kunden dieses Unternehmens hatten schließlich Klagen gegen die NSA eingebracht. Sie forderten Entschädigung für den Missbrauch, welcher ihrer Meinung nach von der Exekutive der Regierung ausging und ihre Grundrechte verletzte.

Das Gericht ließ die Klage allerdings nicht zu. Es sei die individuelle Betroffenheit nicht glaubhaft gemacht worden. Für einen Prozess muss eine individuelle und konkrete Verletzung der Grundrechte herausgearbeitet und nicht nur ein allgemeiner Missstand aufgezeigt werden. Die Bürger konnten weder Fakten vorbringen, die beweisen, dass sie in ihren Rechten verletzt wurden, noch sei bewiesen, dass sie tatsächlich Opfer von Überwachungsmaßnahmen geworden sind. Sie erbrachten nicht den Beweis, dass sie sich von den übrigen Telefon- und Internetkunden in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Der Schaden sei daher diffus, für eine richterliche Entscheidung ist ein konkreter Schaden notwendig, der den Einzelnen auf eine eindeutige Art und Weise betrifft.

Hier sei eine große Anzahl von Individuen von ein und derselben Schädigung betroffen. Eine Klage eines Einzelnen, welche sich nur auf ein derartig allgemeines Interesse richtet, kann nicht zugelassen werden, so der Richter in der Entscheidung. Die Gerichte sollen und können auch nicht nicht ein Allheilmittel aller gesellschaftlicher Probleme sein. Lösungen eines derart weitreichenden Problems müssen von der Politik kommen, nicht von den Gerichten.

Reaktionen auf die Entscheidung

Die Kläger waren von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützt worden. Diese zeigte sich enttäuscht über den richterlichen Beschluss. Die Bürger würden in ihrer Möglichkeit beraubt, ihre Rechte auf Gewährleistung der Privatsphäre gegenüber der Regierung einzuklagen. Das alarmierende Ergebnis der Entscheidung des Gerichts ist, dass so lange die Regierung alle Amerikaner überwacht, die Gerichte keine Macht haben die Überwachung zu überprüfen oder zu blockieren, auch wenn diese grundlegend illegal und verfassungswidrig ist formulierte der Anwalt von EFF in einer Aussendung. Die EFF plant gegen die Entscheidung vorzugehen.




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