Nachdem in der jüngsten Vergangenheit mehrere US-Bundesstaaten das Verfassen von SMS am Steuer eines Fahrzeuges unter Strafe gestellt haben, erließ nun die nationale Verkehrsbehörde (Department of Transportation) ein bundesweites Verbot (
Aussendung). Dieses gilt für Berufsfahrer von Bussen und Lastkraftwägen. Bereits zuvor war Regierungsmitarbeitern das Benutzen von Textnachrichtendiensten während der Fahrt untersagt worden (
Erlass).
Klarstellung der GefahrAnfang September vergangenen Jahres hielt das Department of Transportation eine Gipfelkonferenz zum Thema "Ablenkungen beim Fahren" ab. Im Rahmen einer nationalen Kampagne wurden auch Showgrößen wie Oprah Winfrey eingespannt, um die Gefahr des "texting" während einer Autofahrt einer breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen (
Distracted Driving). Nach
Berichten der Autobahnbehörden kamen im Jahr 2008 etwa 5.800 Personen in Verkehrsunfällen ums Leben, die durch Ablenkungen verursacht wurden.
Bundesweites VorgehenMit Anfang des Jahres hatten die Bundesstaaten Illinois, Oregon und New Hampshire das Verfassen und Lesen von Textnachrichten während des Fahrens unter Strafe gestellt. Zu den etwa 15 Bundesstaaten, die solche Verbote statuiert haben, kommen vereinzelt weitere Verbote auf Bezirks- und Stadtebenen hinzu. Anfang des Jahres erließ Präsident Obama eine Anordnung, nach der Mitarbeitern der Regierung bei Dienstfahrten die Verwendung von Mobiltelefonen, und anderen tragbaren Geräten zum Versenden und Empfangen von Textnachrichten, untersagt wurde. Dabei ist auch während privater Fahrten die Verwendung von Diensthandys untersagt ist.
Außerdem soll auch bei der Übertragung von Befugnissen und bei der Vergabe von Aufträgen an private Unternehmen darauf hingewirkt werden, dass dienstrechtlich ähnliche Bestimmungen durchgesetzt werden. Nunmehr folgt durch das bundesweite
Gesetz das Verbot für Berufskraftfahrer von Lastkraftwägen und Busfahrern, das Strafmaß beträgt bis zu 2.750 Dollar (etwa 2.000 Euro).
In Österreich verbotenWenngleich in Österreich im Kraftfahrgesetz (KFG) bisher eine ausdrückliche Klarstellung fehlt, ist das Verfassen und Lesen von SMS verboten. Der Verwaltungsgerichtshof stellte vor kurzem fest, dass die Verwendung von Textnachrichten während der Fahrt von dem Verbot des Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung (gem
§ 102 Abs 3 KFG) gedeckt ist (Entscheidung noch nicht verfügbar). Die Strafe dafür wurde zuletzt vor drei Jahren von 25 auf 50 Euro angehoben (
§ 134 Abs 3c KFG). In Großbritannien wird derweil versucht, mit Schockwirkung gegen "texting while driving" vorzugehen. Die walisische Polizei produzierte dazu ein Kurzvideo, in dem ein durch das Schreiben von SMS ausgelöster Verkehrsunfall tragische Folgen nach sich zieht (
YouTube - Warnung, drastische Darstellung).