Nachrichten
Die Fakultät
Startseite | Nachrichten | International | Straffreiheit bei Abtreibung wird eingeschränkt
VEREINIGTE STAATEN

Straffreiheit bei Abtreibung wird eingeschränkt


Weil ein 17-jähriges Mädchen, das sich schlagen ließ um eine Fehlgeburt auszulösen, strafrechtlich nicht verurteilt wurde, sahen sich Gesetzgeber in Utah gezwungen ein vermeintliches Schlupfloch zu schließen und definierten die Straffreiheit bei Abtreibung nun enger.

Nachdem eine 17-Jährige, die sich während ihrer Schwangerschaft von einem Mann schlagen ließ um eine Fehlgeburt zu provozieren, im US-Bundesstaat Utah mangels Delikt freigesprochen wurde, wurde Kritik seitens konservativer Politiker laut. Nunmehr wurde das Strafrecht des Staates novelliert, um den versuchten Schwangerschaftsabbruch als Mord unter Strafe zu stellen, wenn er nicht die Kriterien legaler Abtreibung erfüllt. Auch in anderen Bundesstaaten bleibt Abtreibung ein kontroverses Thema für die Judikative.

Gescheiterte Abtreibung oder Mordversuch?

Nachdem der Freund der Minderjährigen aus einer Kleinstadt im Osten von Utah gedroht hatte, sie wegen des Kindes zu verlassen, wandte sich die im siebenten Monat Schwangere an einen Bekannten. Ihm bot sie 150 US-Dollar (etwa 110 Euro) dafür, dass er sie schlagen und dadurch den Tod des Fötus auslösen sollte. Der 21-jährige soll sie darauf hin im Keller seines Hauses geschlagen, getreten und gebissen haben. Vor Gericht bekannte er sich schuldig und wurde wegen der versuchten Tötung eines Ungeborenen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Weitere Delikte ohne Zusammenhang zu dieser Tat machen eine Gesamt-Haftlänge von bis zu 20 Jahren möglich.

Auch die junge Mutter wurde wegen Anstiftung zum Mord vor Gericht gebracht. Nachdem sie zunächst keinen Einwand gegen die Anklage erhob, brachte ihr Verteidiger später vor, dass seine Mandantin lediglich versucht habe, eine Abtreibung durchführen zu lassen. Da die Regelung, nach der Schwangere für den Versuch einer Abtreibung straffrei gestellt werden, keine näheren Bedingungen an die Modalitäten der Abtreibung stellten, sei das Verhalten in Utah nicht strafbar. Der Richter teilte diese Auffassung und entließ die nunmehr 18-Jährige aus der Haf (ausführliche Berichterstattung der Tageszeitung Salt Lake Tribune).

Genauere Definition von abortion

Republikanische Politiker, die in Utah die deutliche Mehrheit stellen, kritisierten das Urteil und kündigten an das Schlupfloch zu schließen. Nunmehr wurde im entsprechenden Strafgesetz die Definition von Abtreibung näher umschrieben und auf medizinische Maßnahmen, durchgeführt durch einen Arzt oder eine Ärztin, beschränkt (76-7-301 des Utah Code; Novelle HB 462). Die durch Gouverneur Gary Herbert erlassene Neufassung des Gesetzes stellt wiederum eine korrigierte Version gegenüber einer früheren Novelle dar, deren geplanter Erlass starke Kritik hervorgerufen hatte. In der ursprünglichen Fassung (76-5-2014b idF HB 12) war auch grob fahrlässiges (reckless) Verhalten einer Schwangeren strafbar. Dies bedeutet, dass auch ungewollte Fehlgeburten, etwa durch Unfälle oder ungesunde Lebensweise während der Schwangerschaft, strafrechtliche Ermittlungen nach sich gezogen hätten.

Das Thema bleibt in den Vereinigten Staaten kontrovers. So hatte wenige Tage zuvor das Höchstgerichts im Bundesstaat Oklahoma ein Gesetz aufgehoben, das strengere Einschränkungen für die Legalität von Abtreibungen vorsah (Entscheidung). Unter anderem hatte das Gesetz (.rtf Version) vorgeschrieben, dass Schwangere unmittelbar vor dem Eingriff eine Ultraschalluntersuchung durchführen lassen mussten. Abtreibungsgegner erhofften, so zu einem Umdenken bei den Betroffenen beizutragen.



NEWSLETTER
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren kostenlosen wöchentlichen Newsletter Juridicum Journal kompakt. Jeden Freitag informieren wir Sie über die juristischen Themen der Woche. Zum Abo...



IM FOKUS

NUKLEARWAFFEN
Niederlande: Vorstoß für Atom-Gerichtshof

DIREKTE DEMOKRATIE
Die Europäische Bürgerinitiative - mehr Demokratie nach Lissabon

DEN HAAG
Kriegsverbrecher aus Kongo vor Internationalem Strafgerichtshof

BIOPATENTRICHTLINIE
Patentstreit um Embryonalzellen nun vor EuGH



    
Preview Chanel Portal   Preview Chanel Österreich   Preview Chanel Europa   Preview Chanel International
 
Powered by: PHPCow.com