Präsident des U.S. Supreme Court, Justice John Roberts, hielt im Rahmen eines gemeinsamen Sommerprogramms der Wiener Juristenfakultät und der Pennsylvania State University eine Vorlesung und gab eines seiner seltenen Interviews dem „Juridicum Journal“.
Der Präsident des U.S. Supreme Court, Chief Justice John Roberts, besuchte in der vergangenen Woche die Rechtswissenschaftliche Fakultät und hielt dort im Rahmen eines von der Wiener Fakultät und der Pennsylvania State University (Dickinson School of Law) veranstalteten Sommerprogramms eine Vorlesung zur Geschichte des U.S. Supreme Court. Mit dem „Juridicum Journal“ sprach er über „sein“ Gericht, zu den aktuellen Causen gab er sich, wie erwartet, eher zugeknöpft.
Justice Roberts, zumindest fünf von neun Richtern am U.S. Supreme Court werden diesen Sommer europäische Universitäten besuchen um an internationalen Sommerprogrammen teilzunehmen. Was war Ihre Motivation unser Programm zu wählen?
Es handelt sich um eine Tradition, die meine Vorgänger, insbesondere der verstorbene William Rehnquist, etabliert und gefördert haben. Ich persönlich halte solche Programme für eine exzellente Möglichkeit, mit Juristen aus anderen Ländern und vor allem mit sehr begabten Studenten in Kontakt zu kommen. Vor dem Supreme Court tätige Juristen wie Professor Del Duca sind an mich herangetreten und ich fand das Programm hier in Wien sehr attraktiv.
Sprechen wir über den Gerichtshof. Ende September 2005 sind Sie zum 17. „Chief Justice“ in der Geschichte der Vereinigten Staaten ernannt worden. Im gleichen Zeitraum gab es aber 43 Präsidenten. Ist die Funktion des „Chief Justice“ in der amerikanischen Verfassungsordnung wichtiger als die des Präsidenten?
Nein, das würde ich so nicht sagen. Der Zahlenmäßigeunterschied ergibt sich weil wir im Gegensatz zu Präsidenten auf Lebenszeit ernannt werden. Unsere Arbeit ist zudem substantiell anders definiert – die meisten unserer Entscheidungen betreffen sehr komplexe juristische Fragestellungen und enthalten kaum politische Brisanz.
Wenn man sich aber Entscheidungen wie Bush v. Gore oder Hamdi v. Rumsfeld vergegenwärtigt, mit denen die Präsidentschaftswahl 2000 de facto entschieden wurde bzw. wichtige Grenzen der präsidialen Kriegskompetenzen gezogen wurden, sieht die Sache doch anders aus.
Nun ja, Sie haben hier zwei sehr prominente Beispiele genannt. Das stimmt, von Zeit zu Zeit haben wir auch sehr wichtige Fragen der Gewaltenteilung in unserer Verfassungsordnung oder Grundrechtsfragen zu entscheiden. Das ist für uns auch jedes mal eine sehr interessante Herausforderung, doch wie ich bereits sagte, die meisten unserer Entscheidungen beinhalten bei weitem nicht so viel Brisanz wie diese zwei, die Sie eben zitiert haben.
Die aktuelle Statistik zur Tätigkeit des Supreme Court besagt, dass über ein Drittel der 68 Entscheidungen im vergangenen Jahr in der Konstellation von 5 zu 4 Stimmen getroffen wurden. Dieses Phänomen hat es in der Geschichte des Supreme Court nicht gegeben. Ist dieses Maß an ideologischer Polarisierung gut für das Ansehen des Gerichtshofs?
Ich denke wir wären alle glücklich wenn alle Entscheidungen in der Konstellation 9 zu 0 Stimmen zustande kommen würden. In einer pluralistischen Gesellschaft kann man das aber nicht erwarten weil es eben viele Meinungen gibt. Meinungsverschiedenheiten sind auch nichts Neues für unsere Gerichtsbarkeit. Gerade diese Meinungsvielfalt zeichnet unser Rechtssystem aus weil auch die Rechtsansicht der bei der Abstimmung unterlegenen Richter publiziert wird. Dadurch bekommen sie die Chance, ihren Standpunkt zu erklären. Diese Vorgangsweise fördert nicht nur die Diskussion unter uns Richtern sondern auch die öffentliche Diskussion über unsere Entscheidungen.
Wie wichtig ist das Religionsbekenntnis der Richter am Supreme Court. Momentan sprechen manche Medien nicht bloß von „konservativer Blockbildung“ sondern sogar von einem „katholischen Block“ am Supreme Court weil sich, wieder zum ersten mal in der Geschichte der Institution, fünf von neun Richtern zum Katholizismus bekennen.
Ich denke, dass das überhaupt kein Thema ist. Das Religionsbekenntnis ist als Kriterium sowohl für die Nominierung als auch für unsere tägliche Arbeit völlig irrelevant. Alle Richter – solche mit einem Bekenntnis und solche ohne Bekenntnis – sind nur an ihren zivilen Amtseid gebunden. Diese Diskussion zeigt in Wirklichkeit nur, dass Amerika eine pluralistische Gesellschaft ist, in der das Religionsbekenntnis zu jenen Freiheiten gehört, die unsere Verfassung schützt.
Im Juni haben die Medien in Europa über die Entscheidung des Supreme Court in der Frage der Desegregation an öffentlichen Schulen berichtet. Der Grund dafür liegt wohl darin, dass manche europäische Staaten durch die Immigration vor ähnlichen Problemen stehen oder in den nächsten Jahren stehen werden. Ihr Gericht hat nun entschieden, dass die Heranziehung der Rasse für Zwecke der Zuteilung der Plätze an öffentlichen Schulen auch dann gleichheitswidrig und deshalb verfassungswidrig ist, wenn dadurch die unterprivilegierte Minderheit gefördert werden soll. Das verstehen viele nicht. Wie kann man Desegregation betreiben wenn das Kriterium für die Segregation eliminiert wird?
Sie sprechen ein Thema an, das bis heute in unserem Land sehr kontroversiell und sehr umstritten ist. In dieser Angelegenheit ist auch bestimmt nicht das letzte Wort gesprochen worden. Mehr kann ich Ihnen dazu aber auch nicht sagen weil es zu unserem Usus gehört, unsere Entscheidungen nicht in den Medien zu kommentieren.
Hier in diesem Land sind die Medien aber sehr dankbar wenn sich Höchstrichter bereit erklären, über ihre eigenen Entscheidungen öffentlich zu debattieren.
Ich weiß, dass es so etwas gibt. Aber nochmals, wir tun das nicht. Was es zu den strittigen Materien zu sagen gab, haben wir in unseren Entscheidungen abschließend gesagt. Unsere Entscheidungen sprechen für sich.
Lassen Sie uns abschließend über Guantanamo Bay sprechen. Im Juni, kurz vor den Gerichtsferien, hat Ihr Gericht neuerlich die Beschwerden von Guantanamo-Inhaftierten zugelassen. Dieses mal geht es um die neue Gesetzgebung, die ihre prozessualen Rechte wesentlich einschränkt.
Ja, wir haben entschieden, die Gesetzgebung, die der Kongress erlassen hat und die insbesondere den Zugang der Inhaftierten in Guantanamo Bay zu Bundesgerichten einschränkt, auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang aber nur versichern, dass wir die Entscheidung jedenfalls im nächsten Jahr bis spätestens Ende Juni machen werden. Die Anhörungen sind für den Herbst geplant.
Vielen Dank, dass Sie bei uns zu Gast waren.
Danke auch, ich habe es genossen.
(Das Interview führte Ivo Stitic)