Professor DDr. Fasching verstarb am Dienstag, dem 27. Oktober, im 87. Lebensjahr. Das Juridicum und die Rechtswissenschaft im Allgemeinen verlieren in ihm einen international anerkannten Lehrer und Forscher. Bis kurz vor seinem Tod war Fasching als Herausgeber eines Kommentars zum Zivilprozessrecht weiterhin wissenschaftlich tätig. Der Dekan und die Fakultät, insb die Mitglieder des Instituts für Zivilrecht, bedauern einen großen Verlust und werden den Verstorbenen in ehrendem Andenken bewahren.
Doppeldoktor und Dekan1923 im niederösterreichischen Erlach geboren, promovierte Fasching 1946 nach zweienhalbjährigem Studium in Graz zum Doktor der Rechtswissenschaften. Ein Jahr späte folgte ein Doktortitel in den Staatswissenschaften. Nach Studium und Gerichtsjahr war Fasching unter anderem im Evidenzbüro des OGH tätig. Unter der Betreuung von Hans Schima habilitierte sich Fasching im Jahr 1956 zum zivilgerichtlichen Verfahren. Zwischen 1959 und 1962 brachte er die ersten beiden Bände seines Kommentars zum Zivilverfahrensrecht heraus. Wenig später wurde Fasching zunächst zum außerordentlichen und bald darauf zum ordentlichen Professor des Zivilgerichtlichen Verfahrens. Im Studienjahr 1971/72 war er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.
Sein vierbändiges Hauptwerk, den Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen, schloss Fasching 1971 ab. Seine Autorentätigkeit schien unermüdlich: Neben zahlreichen kleineren Publikationen verfasste er in den achtziger Jahren ein höchst erfolgreiches Lehr- und Handbuch des Zivilprozessrechts. Bis zuletzt arbeitete Fasching mit Mitgliedern des Instituts an der zweiten Auflage seines Kommentars. Von 2000 bis 2008 erschienen unter seiner Leitung acht Bücher mit über 9.000 Seiten.
Internationale AnerkennungAuch international war Fasching höchst engagiert. So war er unter anderem als ständiger Delegierter Österreichs in der Kommission für Internationales Recht und für Zivilprozessrecht in der
Union Internationale des Magistrats tätig. Seit 1974 gehörte er dem Vorstand der
Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer an. Die internationale Anerkennung Faschings zeigt schließlich auch die Ehrendoktorwürde, die im von der
Nationalen und Kapodistrias Universität in Athen verliehen wurde. Seine rechtspolitischen Erneuerungsvorstellungen konnte er in der Kommission zur Reform der Zivilprozessordnung beim Bundesministerium für Justiz einbringen, deren Vorsitzender er lange Jahre war.
Trauerfeier in der VotivkircheHans W. Fasching wird am Dienstag, dem 10. November um 14 Uhr auf dem Friedhof Gersthof zur letzten Ruhe gebettet. Die heilige Messe findet am selben Tag um 18 Uhr in der Votivkirche statt.
In einem weiteren Artikel wird ein persönlicher Nachruf von Prof. Andreas Konecny folgen.