Expertinnen und Experten folgten einer Einladung des Absolventenvereins IT-LAW und des
Universitätslehrgangs für Informationsrecht und Rechtsinformation in die Räumlichkeiten der Datenschutzkommission (
DSK) um eine erste Einschätzung zum
Datenschutzgesetz 2010 (DSG) abzugeben. Davon ausgehend, dass das Gesetz großteils eine Verbesserung zu der bisher bestehenden Gesetzeslage darstellt, fand aber vor allem Hans Zeger von der
ARGE Daten wenig lobende Worte für das DSG 2010. Neben unklaren Gesetzesbegriffen und zu allgemeinen Formulierungen kritisierte Zeger auch die Politik, welche beim Thema Datenschutz meist untätig bleibe. Waltraud Kotschy, die seit 2004 für die DSK tätig ist, verteidigte das Gesetz. Schließlich habe es die schwierige Aufgabe zwischen einer möglichen Verwendung der Daten und dem Datenschutz abzuwägen.
Konkrete Regelungen oder allgemeine GrundsätzeBis das DSG 2010 in Kraft treten konnte, bedurfte es einer jahrelangen politischen Diskussion. Zum ersten Entwurf des Gesetzes trafen im Bundeskanzleramt rund
90 Stellungnahmen ein, die heftigste Kritik enthielten. Hans Zeger bezeichnete die Entstehungsgeschichte des DSG als
ur-österreichisch. Das Gesetz habe lange gedauert und sei schlussendlich überhastet beschlossen worden. Das Ergebnis dieses langwierigen Prozesses sei allerdings aus seiner Sicht sehr mager.
Das Gesetz begnüge sich nämlich mit ungenauen Gemeinplätzen, konkrete Regelungen seien eher selten zu finden. Daher fehle dem DSG 2010 die Realitätsnähe, sodass es den Anforderungen einer Informationsgesellschaft nicht genüge. Es werden Begriffe verwendet, welche mit der Datenschutzrichtlinie nicht übereinstimmen, oder selbst im DSG nicht eindeutig definiert sind. So spricht das Gesetz im Bereich der Bestimmungen zur Videoüberwachung von
gewonnenen Daten (
§ 50a Abs 7), was bei Hans Zeger eher eine Assoziation zum Glücksspiel als zum Datenschutz hervorruft. Der Begriff der Videoüberwachung sei generell zu eng definiert, sodass es leicht zu Abgrenzungsproblemen komme.
Die Vorstellungen darüber, was das Datenschutzgesetz können muss, laufen auseinander. [Foto: Austeda]
Waltraud Kotschy argumentierte, dass ein derartiges Gesetz nicht konkret auf jede einzelne Technologie eingehen könne, da es unzählige Verwendungsbereiche und Anwendungsmöglichkeiten gebe, die sich laufend weiterentwickeln. Die festgelegten allgemeinen Grundsätze müssen daher von der Judikatur auf die aktuellen Problemstellungen angewandt werden. So ergeben sich etwa neue rechtliche Fragen bei der Einführung von RFID oder im Web2.0. Dass das Gesetz auf diese Technologien nicht eingehe, wurde von der
ARGE Daten heftig
kritisiert.
Einfachere Verfahren, höhere StrafenAls positive Entwicklungen wurden vor allem die Erleichterungen im Verfahrensbereich, die Regelung der Videoüberwachung, sowie die Anhebung der Strafen für Datenschutzverletzungen hervorgehoben. Die Strafen wurden auf 25.000 Euro angehoben, was für Rechtsanwalt Rainer Knyrim zwar einen Schritt in die richtige Richtung bedeutet, im internationalen Vergleich dennoch
lächerlich sei. Die Prüfmöglichkeiten der Datenschutzkommission (
§§ 20 - 22) wurden verbessert und die Auskunfts- und Löschungsrechte (
§§ 26 - 28) klargestellt.
Datenschutz: Eine gesellschaftspolitische EntscheidungDas Datenschutzgesetz 2010 stellt für Waltraud Kotschy einen Teil eines
größeren Plans dar, welcher in Zukunft das Grundrecht auf Datenschutz regeln werde. Für eine Informationsgesellschaft sei es zentral, verfügbare Daten auch weiter verwenden zu können. Dabei müssen die Interessen der Verwendbarkeit gegenüber dem Schutz der Daten abgewogen werden. Darüber wünschen sich alle Diskussionsteilnehmer eine breite öffentliche Diskussion. Hans Zeger ist allerdings der Meinung, dass derzeit die Politik den neuen technologischen Entwicklungen tatenlos zusehe und auf ihre gesellschaftliche Gestaltungspflicht freiwillig verzichte. Die Gefahren im Bereich Datenschutz sollten aber von der Politik rechtzeitig erkannt werden, damit der Schutz der Bürger gewährleistet werde. Denn nicht die Daten müssen geschützt werden, sondern die Grundrechte der Menschen, so Zeger.